Päpstlicher
Segen
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Um
einen
durch
den
Apostolischen
Nuntius
gewährten
Päpstlichen
Segen
zu
erhalten
(für
Hochzeiten
und
zum
25./50./60.
Hochzeitsjubiläum),
ist
eine
schriftliche
Empfehlung
des
Ortspfarrers
nötig.
Apostolische
Segen
aus
Anlaß
von
Priesterjubiläen
(25.,
50.,
55.,
60.)
bedürfen
des
„Nihil
Obstat"
des
zuständigen
Ordinarius.
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Alle
anderen
Anfragen
für
einen
Päpstlichen
Segen
fallen
in
die
Zuständigkeit
der
Elemosineria
Apostolica
in
Rom,
bei
der
Segensdokumente
auch
für
Privatpersonen
erhältlich
sind,
sofern
diese
den
kanonischen
Kriterien
entsprechen.
Die
Anschrift
lautet:
Elemosineria
Apostolica
Apostolischer
Palast
V-00120
Vatikanstadt
https://www.elemosineria.va/papal-blessing-parchments/?lang=de
[https://www.elemosineria.va/papal-blessing-parchments/?lang=de]
URL: